Bank- und Kapitalmarktrecht
Im Bank- und Kapitalmarktrecht betreuen wir insbesondere Kreditinstitute im Zusammenhang mit der Gewährung von Immobiliardarlehen. Im Falle notleidender Kredite setzen wir die Rechte unserer Mandanten durch, unter Verwertung etwaiger Sicherheiten. Darüber hinaus betreuen wir Fondsgesellschaften und beraten diese u. a. auch in möglichen Haftungsfragen.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Bank- und Kapitalmarktrecht sind:
- Darlehensrecht einschließlich Sicherungsrechte (Bürgschaften, Grundschulden etc.)
- Betreuung notleidender Darlehen
- Nichtabnahme- und Vorfälligkeitsentschädigung
- Beratungshaftung von Banken, insbesondere Haftung bei Kickback-Zahlungen
- Haftung von Fondsauflegern und Fondsinitiatoren
- Prospekthaftung
Ihre Ansprechpartner
Dr. Jennifer Meyer-Jüres
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Partnerin
Axel Walter
Rechtsanwalt, LL.M. (Melbourne)
Partner