Miet- und Pachtrecht

Das Miet- und Pachtrecht ist für die Vertragsparteien aufgrund des umfangreichen ungeschriebenen Richterrechts nicht mehr durchdringbar. Fehlerhafte Regelungen in Miet- und Pachtverträgen haben meistens weitreichende wirtschaftliche Folgen. Seit vielen Jahren beraten wir große Immobilienverwaltungsgesellschaften und Hotelunternehmen und können Sie souverän durch diese Materie begleiten.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

  • Erstellung und Überprüfung von Gewerbe- und Wohnraummietverträgen
  • Erstellung und Prüfung von Nachträgen zu Gewerbe- und Wohnraummietverträgen
  • Geltendmachung und Abwehr von Mietmängeln
  • Due Diligence Prüfungen
  • Beratung im Zusammenhang mit der Kündigung von Miet- und Pachtverträgen
  • Abwicklung des beendeten Miet- und Pachtverhältnisses
  • WEG-Recht

Ihre Ansprechpartner

Marc Baldus

Rechtsanwalt
Partner