Versicherungsrecht

Aufgrund langjähriger Beratung und Vertretung von Versicherungsunternehmen unterschiedlicher Branchen sind unsere Anwälte ausgewiesene Spezialisten im Versicherungsrecht.

Hiervon umfasst ist nicht allein der vertraute Umgang mit den Sondervorschriften im Versicherungsvertragsgesetz. Versicherungsprodukte als rein vertragsrechtliches Konstrukt werden maßgeblich erst durch die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Versicherer ausgestaltet. Deren Auslegung hängt auch von den Besonderheiten der jeweiligen Versicherungsbranche ab. Unsere Rechtsanwälte kommen durch ihre tägliche Praxis und stetige Fortbildung mit der maßgeblichen Rechtsprechung fortlaufend in Berührung. Wir gewährleisten so eine angemessene Berücksichtigung der individuellen Belange unserer Mandanten in nahezu allen Bereichen des Versicherungsrechts.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere folgende Gebiete:

  • Haftpflichtversicherungsrecht (Allgemeine Privat- und Betriebshaftpflicht, Vermögens- und Berufshaftpflicht, Produkt- und Umwelthaftpflicht, Kraftfahrthaftpflicht)
  • Recht der privaten Personenversicherung (Recht der Lebens-, Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung)
  • Sachversicherungsrecht (Gebäude-, Hausrat-, Einbruchdiebstahl- und technische Versicherung, Regress des Sachversicherers)
  • D&O (Directors- & Officers Versicherung), Vertrauensschadenversicherung
  • Versicherungsvertragsrecht

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Jennifer Meyer-Jüres

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Partnerin