Arbeitsrecht
Die arbeitsrechtliche Beratung ist von zentraler Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg. Wir beraten und vertreten Unternehmen, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Führungskräfte in den Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Darüber hinaus sind wir mit den arbeitsrechtlichen Folgen komplexer gesellschaftsrechtlicher Fusionen und Übernahmen vertraut. Ferner beraten und vertreten wir Arbeitnehmer von der Begründung eines Arbeitsverhältnisses bis hin zu seiner Beendigung. Kernstücke unserer Tätigkeiten sind:
- Individualarbeitsrecht, u.a. Kündigungsschutzrecht
- Kollektivarbeitsrecht, Betriebsverfassungsgesetz, Mitbestimmungsgesetze
- Begleitung bei Betriebsveräußerungen und Umwandlungen
- Outsourcing und Transfergesellschaften
- Arbeitsrechtliche Due Dilligence bei M&A
- Betriebsübergang und Liquidation
- Erstellung von Anstellungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Prozessführung vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
- Einigungsstellenverfahren
- Verhandlung von Haustarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
Ihre Ansprechpartner
Olaf Junge
Rechtsanwalt
Counsel
Mariolina Münzel
Rechtsanwältin
Associate
Patrick Fock
Rechtsanwalt
Associate