Miet- und Pachtrecht
Das Miet- und Pachtrecht ist für die Vertragsparteien aufgrund des umfangreichen ungeschriebenen Richterrechts nicht mehr durchdringbar. Fehlerhafte Regelungen in Miet- und Pachtverträgen haben meistens weitreichende wirtschaftliche Folgen. Seit vielen Jahren beraten wir große Immobilienverwaltungsgesellschaften und Hotelunternehmen und können Sie souverän durch diese Materie begleiten.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
- Erstellung und Überprüfung von Gewerbe- und Wohnraummietverträgen
- Erstellung und Prüfung von Nachträgen zu Gewerbe- und Wohnraummietverträgen
- Geltendmachung und Abwehr von Mietmängeln
- Due Diligence Prüfungen
- Beratung im Zusammenhang mit der Kündigung von Miet- und Pachtverträgen
- Abwicklung des beendeten Miet- und Pachtverhältnisses
- WEG-Recht
Ihre Ansprechpartner
Marc Baldus
Rechtsanwalt
Partner